Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§1 Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die nicht ausschließliche Überlassung eines Ernährungsberatungs-und Abnehmkonzeptes der Firma „figurscout“ gegen Entgelt.

§2 Vertragslaufzeit

Die Kooperation beginnt mit dem Kauf und läuft auf unbeschränkte Zeit. Beide Parteien können diese Vereinbarung mittels Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende beenden.

§3 Preise, Zahlungsbedingungen

Die einmalige Gebühr ist 7 Tage nach Vertragsabschluss fällig.

Für weitere Leistungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, gelten die Preise des figurscout B2B Shop (www.dein-figurplan.de/produkte). Sofern sich aus der Auftragsbestätigung (hilfsweise der Rechnung) nichts anderes ergibt, ist der Preis (ohne Abzug) binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Alle fälligen Zahlungen werden dem Konto des „Sportstudios“ kostenfrei abgebucht.

§4 Pflichten von „figurscout“

„figurscout“ überlässt dem „Sportstudio“ das gesamte Konzept und alle notwendigen Unterlagen zur Durchführung eines hochwertigen Ernährungs- und Abnehmkonzeptes. Das Konzept ist wissenschaftlich geprüft und in der Praxis bewährt.

Die Unterlagen umfassen umfangreiche Marketingmaterialien und Vorträge als Power-Point-Präsentation mit Redetext und Handouts. Als Verkaufsprodukte kann das „Sportstudio“ ferner Bücher, Produkte und Anleitungen für den Kunden kostenpflichtig bei der Firma „figurscout“ zum Weiterverkauf bestellen. Eine Belieferung von nicht teilnehmenden Studios ist seitens der Firma „figurscout“ ausgeschlossen und untersagt.

§5 Pflichten des „Sportstudios“

Das „Sportstudio“ wird die Ernährungsberatung nach den Vorgaben des Konzeptes durchführen und dafür die zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen verwenden. Geringfügige Änderungen sind dem „Sportstudio“ in Einzelfällen mit Zustimmung der Firma „figurscout“ erlaubt, solange die Grundlagen unberührt bleiben. Das „Sportstudio“ verpflichtet sich für jeden zur Ernährungsberatung angemeldeten Teilnehmer, das Teilnehmerpaket bei der Firma „figurscout“ zu bestellen.

Mit der Durchführung des Konzeptes und der Ernährungsberatung dürfen nur Mitarbeiter des „Sportstudio“ betraut werden, die die Online-Basisschulung absolviert haben.

Die Inhalte der Vorträge, Materialien und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und werden dem „Sportstudio“ im Rahmen der Laufzeit des Vertrages zur Verfügung gestellt. Das „Sportstudio“ hat die Materialien unverändert zu verwenden. Eine anderweitige, auch teilweise vertragswidrige Verwendung oder eine Weitergabe in Teilen oder als Gesamtheit an andere Personen, Firmen oder Organisationen ist nicht erlaubt, soweit nicht in diesem Vertrag zugestanden.

Alle Informationen und Materialien, die das „Sportstudio“ erhält, werden nur innerhalb des Betriebes des „Sportstudios“ eingesetzt.

Im Fall eines Verstoßes durch das „Sportstudio“ gegen die vorstehenden Pflichten wird für jeden Fall eine zu zahlende Vertragsstrafe von EUR 300,00 fällig. Weiterhin steht es der Firma „figurscout“ frei, bei einem solchen Verstoß umgehend das Vertragsverhältnis zu kündigen.

§6 Veräußerung des „Sportstudios“

Bei einer Änderung der Eigentums- oder Besitzverhältnisse des „Sportstudios“ verpflichtet sich der bisherige Studioinhaber, die Firma „figurscout“ unverzüglich schriftlich zu informieren.

Der Firma „figurscout“ ist es in einem solchen Fall überlassen, zu entscheiden, ob das bestehende Vertragsverhältnis auf den neuen Eigentümer oder Betreiber übergeht. Anderenfalls bleibt der bisherigen Vertragspartner aus dieser Vereinbarung verpflichtet.

§7 Gerichtsstand, anwendbares Recht

Gerichtsstand für alle aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung herrührenden Ansprüche ist Frankfurt am Main. Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen deutschen Recht unter Ausschluss der Regelungen zum Internationalen Privatrecht.

§8 Sonstige Bestimmungen

Änderungen des Vertrages werden nur nach Vorliegen eines Einverständnisses seitens „figurscout“ wirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und/oder wirtschaftliche Zweck möglichst weitgehend erreicht wird.

Mit diesem Vertrag werden alle bisherigen Abreden zwischen den Parteien ersetzt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

„figurscout“ behandelt alle Daten des Sportstudios ausschließlich zu Zwecken der Geschäftsabwicklung und nach den Vorgaben der jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen. Das „Sportstudio“ hat auf Nachfrage auch ein Auskunftsrecht über seine von „figurscout“ erhobenen, verarbeiteten und genutzten personenbezogenen Daten.