Allgemeine Geschäftsbedingungen - happyfigur

 

§1 Lizenzgebühren

Das Studio erwirbt für eine jährliche Lizenzgebühr von 950 € im ersten Vertragsjahr bzw. EUR 290 € für alle weiteren Vertragsjahre eine Freischaltung des Online Ernährungskurses happyfigur (im Weiteren „happyfigur“) sowie die o.a. Werbemittel und Einpflegungen. Für jeden Einzelkunden ist zusätzlich im figurscout Shop www.dein-figurplan.de ein Zugangscode zu erwerben (derzeitiger Einkaufspreis 59,90 €). Die anschließende Registrierung des Endkunden mit dem Zugangscode erfolgt direkt im Studio. Alle €-Beträge verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Gebühren werden jeweils mit Bestellung bzw. mit Beginn des jeweiligen Vertragsjahrs fällig.

§2 Preise, Zahlungsbedingungen

Die Gebühr in Höhe von 950 € ist 7 Tage nach Vertragsabschluss fällig. Für weitere Leistungen, die gesondert in Auftrag gegeben werden, gilt die Preisliste siehe Bestellformular. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung (hilfsweise der Rechnung) nichts anderes ergibt, ist der Preis (ohne Abzug) binnen 7 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Alle fälligen Zahlungen werden dem Konto des „Sportstudios“ kostenfrei abgebucht:

§3 Zulassung als Präventionsprogramm

Happyfigur wurde zum Stand 5. März 2020 von der ZPP (Zentrale Prüfstelle für Prävention) gemäß § 20 SGB V als von den gesetzlichen Krankenkassen grds. bezuschusstes Präventionsprogramm zugelassen. Das bedeutet, dass die Krankenkasse zwischen 50 % und 100 % (abhängig von der Satzung der Krankenkasse) der Teilnahmekosten übernehmen kann. Diese Kostenübernahme erfolgt rückwirkend nach Abschluss des Kurses. Voraussetzung für die Kostenerstattung nach §20 SGB V ist eine regelmäßige Teilnahme am Kurs. Nach Abschluss des Kurses kann der Teilnehmer mit der Teilnahmebescheinigung und Rechnung bzw. Anmeldung einen Zuschuss bei der Krankenkasse beantragen.

Die Kostenerstattung ist nur für den Zeitraum möglich, für den happyfigur offiziell durch die ZPP als Präventionsprogramm zugelassen ist. Da die dauerhafte Bezuschussung durch die Krankenkassen außerhalb der Kontrolle von figurscout liegt, gehört das Fortbestehen einer solchen Bezuschussung nicht zur vereinbarten Beschaffenheit.

Wenn happyfigur nicht mehr die gestellten Anforderungen seitens der ZPP erfüllt und eine Zulassung aberkannt wurde, kann das Studio den Vertrag innerhalb von vier Wochen nach entsprechender Mitteilung mit Wirkung zum nächsten Quartalsende zu kündigen. Die jährlichen Freischaltgebühren werden in einem solchen Fall mit einem dem vorzeitigen Beendigungszeitpunkt entsprechenden Anteil zurückerstattet, bereits erworbene Einzellizenzen sind von einer Rückerstattung ausgenommen. Es bleibt figurscout überlassen, eine erneute Zertifizierung/Zulassung zu bewirken und im Zuge dessen ggf. Anpassungen an happyfigur vorzunehmen; liegt eine Zertifizierung vor dem Beendigungszeitpunkt wieder vor, verliert die Sonderkündigung ihre Wirkung.

§4 Sonstige Beschaffenheitsvereinbarungen

Es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass die Benutzung von happyfigur nicht in Rechte Dritter eingreift. Figurscout sind solche Rechte nicht bekannt. Es wird keine Gewähr für die wirtschaftliche Verwertbarkeit des Konzeptes übernommen.

§5 Laufzeit

Die Vereinbarung gilt auf unbeschränkte Zeit. Beide Parteien können diese Vereinbarung mittels Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende beenden.

§6 Nutzungserlaubnis

Die im Rahmen des Programms verwendeten Vorlagen und Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und werden dem Studio im Rahmen der Laufzeit des Vertrages zur Verfügung gestellt. Das Studio hat diese unverändert und nur im Rahmen des Kurses bzw dessen Bewerbung zu verwenden. Eine anderweitige, auch teilweise vertragswidrige Verwendung oder eine Weitergabe in Teilen oder als Gesamtheit an andere Personen, Firmen oder Organisationen ist nicht erlaubt, soweit nicht in diesem Vertrag zugestanden.

Im Fall eines Verstoßes durch das Studio gegen die vorstehenden Pflichten wird für jeden Fall eine zu zahlende Vertragsstrafe von EUR 300,00 fällig. Weiterhin steht es Figurscout frei, bei einem solchen Verstoß umgehend das Vertragsverhältnis zu kündigen.

§7 Haftungsbeschränkung

Figurscout haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Diese Beschränkung gilt nicht in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

§8 Endpreis 149 €

Im Rahmen der Zertifizierung hat Figurscout nach den zwingenden Vorgaben der ZZP eine Kursgebühr angegeben, konkret von 149 € pro Kursteilnahme. Da eine Abweichung von diesem Preis die Gefahr begründet, dass der Kurs nicht von Krankenkassenseite bezuschusst wird, und ggf. auch die Zertifizierung gefährden könnte, verpflichtet sich das Studio, den Endkunden den Kurs stets nur zu dem vorgenannten Kurspreis anzubieten.

§9 Sonstiges

Das Studio verpflichtet sich, das von figurscout vorgegebene Anmeldeformular für happyfigur zu verwenden.

Änderungen des Vertrages werden nur nach Vorliegen eines Einverständnisses seitens „figurscout“ wirksam. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und/oder wirtschaftliche Zweck möglichst weitgehend erreicht wird.

Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.